Kosten

Bei Vorliegen entprechender Voraussetzungen kann ich über die gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie als Kassenleistung abrechnen. Voraussetzung ist einerseits, dass es sich um ein „krankheitswertiges“ Leiden handelt, also um mehr als nur eine momentane Verstimmung. Voraussetzung ist auch, dass in den letzten 2 Jahren vor Beginn nicht bereits eine Therapie stattgefunden hat. Nur unter besonderen Bedingungen kann vor Ablauf dieser Frist erneut Therapie begonnen werden.

Die Abrechnung mit Beihilfestelle und privaten Krankenkassen ist möglich. Da die Bedingungen der PKV sehr unterschiedlich sind, erkundigen Sie sich bitte dazu im Vorfeld direkt bei Ihrer Versicherung.