Zur Klärung der Voraussetzungen und Ziele einer Therapie und zur Diagnostik können auf Kosten der Krankenkassen Sprechstundentermine und „Probesitzungen“ (probatorische Sitzungen) wahrgenommen werden. In diesen soll auch geprüft werden ob Therapeut und Patient „zusammenpassen“, also ob eine hilfreiches Bündnis geschlossen werden kann. Wenn dies der Fall ist, und eine „krankheitswertiges Leiden“ vorliegt, kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Je nach Schwere und Bedarf auf Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie. Eine Kurzzeittherapie kann später auch in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, auch Verlängerungen können beantragt werden. Für Patienten wichtig zu wissen ist, dass Informationen über Person und Therapie nur an einen fachlich ausgebildeten Gutachter anonymisiert weiter gegeben werden.

